ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen
der Firma REGENERATION SpA (01.07.2020)

 

Inhaberin : Frau Somjit Wongjaksu Stader
DMarkgrafenstraße 28
40545 Düsseldorf

Telefon: 0211- 55 08 13 80
E-Mail: reservierung@regeneration-spa.de
Steuernummer :105/5266/4099 FA DUS Nord

 

1. Geltungsbereich
 


Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma REGENERATION SpA – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Kunde – genannt.



Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.


 


2. Vertragsgegenstand
 


2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen Leistung aus dem aktuellen Angebotsrahmen des Regeneration SpA. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.


2.2 Für die eventuellen Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange im Rahmen der individuell jeweiligen Dienstleistung trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.



2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Kunden tätig zu werden.
 


 


3. Zustandekommen des Vertrages
 


3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) eine Woche gebunden. 
 


3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im mdl. / tel. oder schriftlichen -per mail ,sms oder in der Domain formulierten Auftrag definiert. 



4. Vertragsdauer und Kündigung
 


4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.



4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 24 Std. vor
dem Leistungstermin vereinbart.
 


4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Kunde/Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden EC-Karten-Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet ; oder der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

 

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
 


5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
 


5.2 Der Dienstleister wird den Kunden in periodischen Abständen über Weiterentwicklungen innerhalb des Programms, Fortbildungen und Leistungserweiterungen in geeigneter Weise in Kenntnis setzen. 



5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.



5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften ,Ausstattungen, Materialien und das nötige Personal.
 
 Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
 


5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in geeigneter Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungswunsches wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungswunsch des Auftraggebers eine umfangreiche Umstellung bis hin zu Investitionen, kann der Änderungs-/Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
 
Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
 
 
 


 

6. Preise und Zahlungsbedingungen


6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aktuell aufgeführten Festpreis nach Beendigung - bar oder per EC-Karten-Einzug fällig und berechnet ; mit Erstkunden wird grundsätzlich direkt und bar abgerechnet.

6.2 Angesprochene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere als Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

6.3 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

6.4 Leistungen sind ohne Abzug zahlbar. Ist der Betrag nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Leistungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 15 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

6.5 Gekaufte Gutscheine sind innerhalb eines Jahres -nach Ausstellung- einlösbar ; die Leistung ist nicht an den Kaufwert gebunden. Eine Auszahlung des Wertes erfolgt nicht. Nach der Einlösefrist verliert der Gutschein ersatzlos Gültigkeit.

 

7. Haftung
 


7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien wird ausgeschlossen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
 


7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
 
 


 

8. Gerichtsstand
 


Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
 


Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
 
 


 

Düsseldorf, 01. Juli 2020 
 


 

Somjit Wongjaksu Stader
(Inhaberin)